© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 29.04.2024 - 16:17 Uhr

DORMAGO

Alkohol am Lenker ist kein Kavaliersdelikt

18.09.2017 / 18:50 Uhr —

Delhoven. Am letzten Samstag gegen 1 Uhr befand sich ein Streifenwagen der Wache Dormagen auf der Hauptstraße in Delhoven. Zu diesem Zeitpunkt fuhr ein 23-jähriger Dormagener auf seinem Fahrrad an dem Polizeiauto vorbei - und zwar ohne die vorgeschriebene Beleuchtung. Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Radler offenbar zu tief ins Glas geschaut hatte. Einen Atemalkoholtest verweigerte er, so dass ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen werden musste.

Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis einem Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe, sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Viele Verkehrsteilnehmer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn so genannte Ausfallerscheinungen vorliegen, der Radfahrer zum Beispiel in Schlangenlinien fährt, stürzt oder einen Verkehrsunfall verursacht. Pressefotos